Gesellschafterdarlehen können nun auch unverzinslich gewährt werden!
Gesellschafterdarlehen sind ein häufiges Instrument zur Finanzierung von Unternehmen. Lange Zeit galt dabei eine wichtige steuerliche Einschränkung: Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten mussten steuerlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abgezinst werden. Diese Regelung wurde durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz geändert. Das bisherige Abzinsungsgebot nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG fĂ¼r langfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten wurde abgeschafft. Dadurch können Gesellschafterdarlehen steuerlich einfacher gestaltet werden. FĂ¼r Unternehmen und Gesellschafter bedeutet das mehr Flexibilität bei der Finanzierung der Gesellschaft. Gesellschafter können ihrer Gesellschaft nun auch Darlehen ohne Verzinsung gewähren, ohne dass daraus automatisch steuerliche Nachteile durch eine Abzinsung entstehen. Die Neuregelung gilt fĂ¼r Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden. Gerade bei Unternehmensfinanzierungen, Umstrukturierungen oder bei der Liquiditätsplanung kann ein Gesellschafterdarlehen eine sinnvolle Alternative zu klassischen Bankdarlehen sein. Wir beraten Sie gerne, wie Gesellschafterdarlehen steuerlich sinnvoll gestaltet werden können und welche Struktur fĂ¼r Ihr Unternehmen am besten geeignet ist.
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